Bewerbung für Digitales Gründerzentrum eingereicht

In einer Gemeinschaftsbewerbung hat sich die Allgäu GmbH mit der Stadt Kempten, der IT-Gründerzentrum GmbH Augsburg sowie dem aitiRaum e.V. für die Errichtung eines Digitalen Zentrum Schwaben an den Standorten Kempten und Augsburg beworben. Das Programm zur „Förderung der Errichtung von Gründerzentren und des Aufbaus von Netzwerken im Bereich Digitalisierung“ wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie herausgegeben.

Die immens schnell fortschreitende Digitalisierung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Das Digitale Gründerzentrum Allgäu will Gründer, aber auch bereits bestehende Unternehmen in die sichere und erfolgreiche digitale Zukunft begleiten. Innovations- und Entwicklungspotentiale sollen  aktiviert und gefördert werden. Ein optimales Innovationsklima soll dazu beitragen, neue kreative Ideen mit bestmöglicher Unterstützung umsetzen zu können. Hierfür stehen Unterstützungsangebote in verschiedenen Bereichen zur Verfügung, angefangen von der Beratung über  die Bereitstellung von Räumlichkeiten bis hin zu umfangreichen Serviceangeboten und innovativen Veranstaltungsformaten. Aber auch die Förderung einer offenen Unternehmenskultur im Umgang mit Chancen der Digitalisierung steht an: Unternehmen, die an der Schwelle zur Digitalisierung stehen und sich neuen Prozessen stellen müssen, werden im Digitalen Gründerzentrum unterstützt.

Der Aufsichtsrat der Allgäu GmbH, bestehend aus Vertretern der Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen und der Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu und Lindau hatte die gemeinsame Bewerbung der Region Allgäu mit der Region Augsburg in seiner letzten Sitzung beschlossen. Ebenso hat der Stadtrat der Stadt Kempten beschlossen die notwendigen Räume hierfür in Kempten bereit zu stellen. Die Realisierung des Digitalen Gründerzentrums ist an der Hochschule Kempten bis 2020 geplant. Bis dahin stehen ab dem 1. Quartal 2017 bestehende Büroräumlichkeiten in Kemptens Innenstadt zur Verfügung, sofern die Bewerbung erfolgreich vom Bayerischen Staatsministerium bewilligt wird.