Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung

Unter anderem sind keine Touristischen Übernachtungen erlaubt, Beherbergungsbetriebe schließen

Weltweit, deutschlandweit und bayernweit besteht eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Da derzeit weder eine Impfung, noch eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, werden von Seiten der Bundesregierung und des Freistaats Bayern alle Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann. In diesen Tagen heißt es deshalb umso mehr, diese Ausnahmesituation gemeinsam zu bewältigen und zu überstehen.  Man weiß um die Bedeutung des Tourismus als Leitökonomie in Bayern und Schwaben. Deshalb hat auch Ministerpräsident Dr. Markus Söder ausdrücklich betont, dass der Freistaat allen Betroffenen unbürokratisch helfen will – keiner soll allein gelassen werden. Gerade diese Botschaft unterstreicht der Vorsitzende des Tourismusverbandes Allgäu/Bayerisch-Schwaben, Staatssekretär Klaus Holetschek, indem er sich in sehr engem Austausch mit der Landesregierung in München für die Belange des Tourismus einsetzt. 

Im Anhang finden sich im genauen Wortlaut die beiden Allgemeinverfügungen Bayern vom 16.03.2020 und ergänzend hierzu vom 17.03.2020, welche Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Rahmen seiner Pressekonferenzen am 16.03.2020 und 17.03.2020 verkündet und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt hat. Eine zentrale Aussage trifft den Bereich der Beherbergungswirtschaft. Demnach wird mit der Allgemeinverfügung verordnet:

Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona Pandemie: Regelung gilt ab 18.03.2020 und endet nach derzeitiger Verfügung am 30.03.2020
„Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Hiervon ausgenommen sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art, die ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen.“

Gleichzeitig weist der Tourismusverband darauf hin, dass Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Freistaat Bayern umfangreiche, unbürokratische Hilfen insbesondere für die Gastronomie und Hotellerie verkündet haben. Diese Hilfen reichen von Kurzarbeitergeld über Steuererleichterungen, Liquiditätskredite bis hin zu Sofortmaßnahmen in besonders betroffenen Betrieben. Um die bayerischen Unternehmen bestmöglich über die Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren, hat das StmWi eine eigene  Internetseite eingerichtet: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

Diese enthält eine laufend aktualisierte Übersicht zu den bereitgestellten Soforthilfen und den jeweiligen Kontaktstellen.

„Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsregierung, da diese Maßnahme alle Gäste, Mitarbeiter und Unternehmerfamilien schützt.  Es ist enorm wichtig, dass jeder in unserer Gesellschaft seinen Beitrag und sei er noch so schwierig leistet. Der Tourismusverband Allgäu/ Bayerisch Schwaben e.V. ist  verlässlicher Ansprechpartner. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung und gegebenenfalls weitere Maßnahmen so aktuell wie möglich laufend informieren“, meint Bernhard Joachim, Geschäftsführer des Tourismusverbandes.

Aktuell wird, initiiert vom Vorsitzenden StS Klaus Holetschek, am Donnerstag, 19.03.2020, ein erster Runder Tisch mit den Vorsitzenden und Geschäftsführern der bayerischen Tourismusverbände und der Bayern Tourismus Marketing GmbH im Wirtschaftsministerium stattfinden. Thema wird hier unter anderem sein, welche Unterstützungsmaßnahmen der Freistaat leistet und wie diese Maßnahmen unbürokratisch in Anspruch genommen werden können.

Kontakt:
Bernhard Joachim, Geschäftsführer Allgäu GmbH und Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben (TVABS), joachim@allgaeu.de, Tel 0831 5753731